Mietvereinbarung


Mietvereinbarung
für Hüpfburgen / Funfood / Eventartikel

 

Wettergarantie:

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen! Bei schlechtem Wetter (Regen) können Sie die Buchung vor Abholung/Lieferung der Hüpfburg nach Absprache kostenlos stornieren. Dies gilt auch für eine Windstärke, die über 5 (29 – 38 km/h) angegeben wird. Als Wetterbericht wird www.wetter.com vereinbart.

Bitte beachten:

·      Bei einsetzendem Regen ist der Spielbetrieb einzustellen.

·      Das Gebläse/Lüfter/elektrische Eventmodul ist vom Stromnetz zu nehmen und an einem trockenen Ort unterzustellen. Die Gebläse sind mit 230V zu betreiben. Die Gebläse sind bei Regen und über Nacht ins Trockene zu stellen.

·      Die Hüpfburg muss zusammengelegt werden (Seiten einschlagen).

·      Ein Rasenmähroboter muss unbedingt deaktiviert / ausgeschaltet werden.

·      Die Hüpfburg muss im trockenen Zustand zurückgebracht werden. Andernfalls wird eine Trocknungsgebühr in Höhe des Mietpreises fällig.

 


·      Reinigungskosten (Hüpfburg) i.H.v. 50,00 Euro. Dieser Betrag entfällt, wenn das Eventmodul in einem sauberen Zustand zurückgebracht wird. Andernfalls Verrechnung mit der Kaution. Wird das Eventmodul stark verunreinigt zurückgebracht, werden Reinigungskosten nach Aufwand berechnet. Bei unsachgemäßer Rückgabe werden Reinigungs- / Reparaturaufwand nach Aufwand berechnet.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

·      Der Mietgegenstand muss immer von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden.

·      Der Mieter haftet für Schäden, Verlust, Zerstörung und Unfälle am Mietgegenstand oder durch deren Benutzung durch Dritte.

·      Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien und sauberen Zustand zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung von Schäden und Funktionsmängel, die sich während des Gebrauchs herausstellen.

·      Sofern Lieferung/Abholung vereinbart ist, sind beim Auf- und Abbau Helfer seitens des Mieters zu stellen.

·      Gefahrtragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung des Mietgegenstands ergeben. Er stellt Verleiher und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.

·      Der Mieter übernimmt neben der gesetzlichen Haftung hinaus, die gesamte Verantwortung für Verlust (Übernachtrisiko, Vandalismus, usw). FunDrop UG (1. Seite Vermieter) haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch Auf- und Abbau, Spielbetrieb, Transport und Lagerung des Mietgegenstands entstehen.

·              Der Mieter darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, Nutzung und Betrieb des Mietgegenstands Dritten zu überlassen. Der Mieter haftet für Beschädigungen und wird in Regress genommen.

Lieferung/Abholung:

·      Sofern eine Lieferung gewünscht ist, sind zusätzlich Auf-/Abbaukräfte immer vom Mieter zu stellen. Für Lieferung und Abholung inkl. Auf- und Abbau im Umkreis von 15 km von Krümmerstr. 4A, 46240 Bottrop werden 79€ (inkl. MwSt) fällig. Bei 16-30km berechnen wir 89€ (inkl. MwSt), bei 31-50km 99€ (inkl. MwSt). Bei Entfernungen über 51km wird der Preis individuell verhandelt.

Hinweise bezüglich des Auf- und Abbaus

ü  Beim Aufstellen ist darauf zu achten, dass sich alle Teile der Hüpfburg frei entfalten können und keine spitzen Gegenstände auf dem Boden liegen.

ü  Der Untergrund muss eine Wiese oder Asphalt sein. Kein Schotter, kein Ascheplatz!

ü  Beim Aufstellen sind alle Lüftungsschlitze der Hüpfburg zu schließen (unter den Klettverschlüssen befinden sich Reißverschlüsse die geschlossen werden müssen).

ü  Die Plane ist zwingend als Unterlegboden zu nutzen.

ü  Die max. Bodenneigung darf 5 Grad nicht übersteigen. Die Hüpfburg kann sonst bei Sprungbetrieb umkippen.

ü  Aufbau und Betrieb bei Windstärken über 5 ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Der Mieter (1. Seite) ist für die Sicherheit verantwortlich. Bitte beachten Sie die Wettergarantie.

ü  Wird ein Begrenzungszaun verwendet, so muss ein Mindestabstand von 1,8 m von den Wandseiten und 3,5 m von den Einstiegsseiten eingehalten werden. Der Zugang muss mindestens 1 m betragen.

ü  Eine Verankerung der Hüpfburg muss gewährleistet sein, dazu sind die beigelegten Anker, Säcke, Kanister oder Spanngurte zu verwenden. Die Anker sind entgegen der Zugrichtung an den vorgesehenen Ösen zu befestigen. Anker sind immer vom Mieter zu setzen und regelmäßig zu prüfen ggf. nachjustieren.

ü  Elektrische Kabel dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein. Es ist für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen. Pro Lüfter werden 1,1kw Strom benötigt.

ü  Kinder dürfen nicht in den Bereich der Lüfter gelangen.

ü  Wird ein Spielgerät nicht beaufsichtigt, so ist zu prüfen, dass sich keine Person im Bereich der Hüpfburg aufhält, erst dann ist die Luft abzulassen und der Strom abzuschalten.

ü  Es ist darauf zu achten, dass sich beim Abbau keine Person auf der Hüpfburg befindet.

 

Wichtige Information / Hinweise zum Betrieb der Hüpfburg

ü  Es muss immer mindestens 1 volljährige erkennbare Aufsichtsperson den Hüpfburgenbetrieb überwachen (Mieterverantwortung).

ü  Maximales Gewicht pro Person auf der Hüpfburg: 50kg.

ü  Ein Rasenmähroboter muss unbedingt deaktiviert / ausgeschaltet werden.

ü  Verboten sind: Brille, Schuhe, harte oder spitze Gegenstände. Lebensmittel, Getränke oder Kaugummi dürfen nicht auf die Hüpfburg mitgenommen werden.


Betrieb der Hüpfburg:

·      Die Aufsichtsperson hat den Spielbetrieb sowie die Anzahl der Kunde zu kontrollieren

·      Größere und ungestüme Benutzer sind entweder von der Hüpfburg zu entfernen oder zu Maßregeln.

·      Die Aufsichtsperson muss gewährleisten, dass sich die Kinder nicht gegenseitig durch aufeinander springen verletzen.

·      Das Klettern und Hängen an den Begrenzungswänden ist verboten, sowie Saltos/Purzelbäumen oder grobes Spielverhalten.

 

 

Zusammenlegen der Hüpfburg:

·      Beim Zusammenlegen ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg sauber und trocken ist (sollte sie feucht sein, bitte aus hygienischen Gründen trocknen lassen um Schimmelbildung zu vermeiden).

·       Zusammenlegen der Hüpfburg: Die Lüftungsschlitze (unter den Klettverschlüssen) öffnen, die Burg an einer Längsseite 1/3 einlegen, dann die andere Seite plan darüber ziehen. Darauf achten, dass sich keine Luft mehr in der Burg befindet. Jetzt der Länge nach von einer Seite her ganz eng zusammenrollen und fest verzurren. Tipp: Filmen Sie den Aufbau um genau zu wissen, welche Längsseite zunächst eingelegt werden muss.