AGBs
AGB der Firma FunDrop UG
1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die mit FunDrop UG geschlossen werden.
2) Vertragsbindung
Wird zwischen dem Auftraggeber und der FunDrop UG ein Vertrag geschlossen, so kann der Auftraggeber hiervon auch dann nicht zurücktreten, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, abgesagt wurde.
3) Angebot und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der FunDrop UG verbindlich zustande. Der Veranstaltungsvertrag (Mietvertrag) wird von FunDrop UG entweder per E-Mail an den Kunden geschickt oder bei der Übergabe an den Kunden übergeben und dann vom Kunden unterschrieben.
4) Preise und Kosten
Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5) Mietbedingungen
· Alle gemieteten Geräte werden in gutem (sauberen), betriebssicheren Zustand übergeben. Alle Geräte sind nach EN-Nummer geprüft. Bei Buchung mit Lieferung und Auf- und Abbau werden die Geräte durch Personal des Vermieters aufgebaut und abgebaut. Zum Be- und Entladen sowie zum Auf- und Abbau stellt der Kunde geeignete Helfer zur Verfügung, die er zuvor ausreichend einweist. Anzahl und Anwesenheitsdauer der Helfer richtet sich nach dem Umfang des Auftrages. Ein Übernahmeprotokoll inklusive Notfallnummer wird dem Kunden ausgehändigt.
· Bei Selbstabholung von Eventmodulen ist der volle Mietpreis sofort fällig, wenn nicht bereits bei der Onlinebuchung beglichen.
· Es kann im Bedarfsfall eine Verankerung mit Erdnägeln erforderlich sein. Bei allen aufblasbaren Spielgeräten und sonstigen elektrischen Geräten wird mindestens ein Stromanschluss (230 Volt) benötigt. Entstehende Anschlusskosten und die kosten für verbrauchten Strom trägt der Kunde.
· Abhol- und Rückgabezeiten sind vorher zu vereinbaren. Bei Lieferung durch FunDrop UG gilt: Auf- und Abbauzeit sind vorher zu vereinbaren.
· Der Kunde hat bei der Nutzung der Geräte dafür zu sorgen, dass alle Auf- /Abbauanweisungen, speziell das Sichern der Eventmodule gegen Wind umgesetzt werden, dass diese ab Windstärke 6, bei Windböen und bei Regen nicht mehr genutzt werden dürfen. Insoweit ist bei aufblasbaren Geräten die Luft sofort abzulassen. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden; eine Haftung von FunDrop UG ist ausgeschlossen.
· Wettergarantie:
Bei schlechtem Wetter (Regen) kann die Buchung bis zu 2 Stunden vor Abholung/Lieferung der Hüpfburg nach Absprache kostenlos storniert werden. Dies gilt auch für eine Windstärke, die über 5 (29 – 38 km/h) angegeben wird. Als Wetterbericht wird www.wetter.com vereinbart.
· Bei vollständigem Nutzungsausfall, auch wenn das Gerät nicht ausgepackt oder aufgebaut wurde, ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten. Der Kunde trägt stets das Risiko der Veranstaltungsdurchführung.
· Bei einsetzendem Regen ist der Spielbetrieb einzustellen. Das Gebläse/Lüfter/elektrische Eventmodul ist vom Stromnetz zu nehmen und an einem trockenen Ort unterzustellen. Die Gebläse sind mit 230V zu betreiben. Die Gebläse sind bei Regen und über Nacht ins Trockene zu stellen. Die Hüpfburg muss zusammengelegt werden (Seiten einschlagen).
· Ein Rasenmähroboter muss unbedingt deaktiviert / ausgeschaltet werden.
· Die Hüpfburg muss im trockenen Zustand zurückgebracht werden. Andernfalls wird eine Trocknungsgebühr in Höhe des Mietpreises fällig.
· Bei Absage der Veranstaltung sind die vollen Kosten wie im Mietvertrag vereinbart zu begleichen. Bei Absage der Veranstaltung bis zu 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung sind 50% der Kosten zu begleichen.
· Der Mieter hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen für jedes einzelne Gerät einzuhalten und jedes Gerät sauber und ordnungsgemäß zurückzugeben. Bei nicht sachgemäßer Handhabung muss mit Folgekosten gerechnet werden! Dies gilt insbesondere dann, wenn den Anweisungen des Personals nicht folgegeleistet wird. (z.B starke Verschmutzungen durch Betreten der Attraktionen mit Schuhen, oder nicht sachgemäße Abdeckung der Attraktion bei Regen.) Die Kosten für die angegebenen Fehlbehandlungen liegen, je nach Schaden bei 20 – 100 Euro.
· Bei Rückgabe der Geräte ist der Kunde verpflichtet etwaige entstandene Schäden unmittelbar bei der FunDrop UG zu melden. Die Geräte müssen nach Benutzung, wie bei der Einweisung erklärt, gesäubert, getrocknet und verpackt werden. Wenn im Mietzeitraum der Geräte Schäden an den Selben entstehen, die den Betrieb beeinträchtigen ist der Kunde verpflichtet, den Betrieb sofort einzustellen um größere Schäden zu verhindern.
· Der Mieter hat die Gegenstände vor jeglichem, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet die Polizei zu rufen und Strafanzeige zu stellen.
· Der Kunde haftet während der Mietzeit für Beschädigungen am Gerät, für Verlust und Fehlmengen. Es wird empfohlen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
· Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte aufgestellt und angeschlossen werden können.
Kaution Selbstabholer:
· Spätestens bei Aushändigung der gebuchten Geräte, erhebt die FunDrop UG eine Kaution in angemessener Höhe. Bei mangelfreier Rückgabe wird die Kaution nach der Endkontrolle durch Mitarbeiter der FunDrop UG anstandslos erstattet. Die Endkontrolle erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt nach der Rückgabe, die Kaution wird entweder vor Ort in bar erstattet oder falls eine Endkontrolle zum Rückgabezeitpunkt nicht möglich ist (Witterungsbedingungen, Dunkelheit usw.), wird die Kaution per Banküberweisung erstattet. Bei Rückgabe beschädigter Geräte behält sich die FunDrop UG vor, die gezahlte Kaution ganz oder teilweise- je nach Schadenhöhe- einzubehalten, um so die entstehenden Reparaturkosten zu decken, bei größerer Schadenshöhe hat der Kunde mit Mehrkosten zu rechnen.
Aufstellung & Anfahrt:
· Der Kunde verpflichtet sich den Aufbau der Attraktionen nur auf geeignetem Untergrund (saubere, ebene Flächen wie z.B. Gras, Teer, Asphalt usw.) vorzunehmen, für Schäden durch ungeeignete Untergründe (Schotter, Sand usw.) haftet der Kunde. Sollten Sondergenehmigungen (in Naturschutzgebieten, Fußgängerzonen usw.) oder behördliche Genehmigungen (Ordnungsamt, Gema usw.) eingeholt werden müssen, liegt dies in Verantwortung des Kunden. Des Weiteren stellt der Kunde bei Zulieferung durch die FunDrop UG kostenlose Parkplätze für die benötigten Firmenfahrzeuge (Bei Buchung mit unserem Personal) (Durchfahrtshöhe min. 2,0 m) in unmittelbarerer Nähe des Aufbauplatzes zur Verfügung.
Verspätete Rückgabe:
· Bei Selbstabholung der Geräte (auch durch vom Kunden Beauftragte) trägt jeweils der auftragserteilende Kunde das Transportrisiko und haftet für die pünktliche Rückgabe der Geräte. Sollten Geräte verspätet oder gar nicht zurückgebracht werden, haftet der Kunde. Erfolgt die Rückgabe nicht, oder verspätet, so haftet der Kunde für den daraus resultierenden Schaden, insbesondere auch für den Mietausfallschaden der sich aufgrund der Verspätung ergibt.
6) Obhutspflichten, Betriebsgefahr
Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich daraufhin, dass er selbst für Sicherheit sorgen muss. Das gilt insbesondere für elektrische Geräte. Diese dürfen, wie auch Luftkissen, bei Regen und starker Feuchtigkeit nicht betrieben werden. Die Geräte müssen durch mindestens eine erwachsene Aufsichtsperson bewacht werden.
7) Haftung des Vermieters
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, insbesondere Personenschäden und/ oder Folgeschäden.
8) Gerichtsstand
· Gerichtsstand ist ausschließlich, wenn der Kunde Kaufmann ist, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz in Bottrop von FUnDrop UG. FunDrop UG ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
· Für die Rechtsbeziehungen im Zuammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht.
9) Salvatorische Klausel
· Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden die Anderen davon nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Regelung tritt eine gültige Bestimmung, die inhaltlich möglichst nahe kommt.
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